Checkliste – Besonderheiten bei der Rechnungsstellung in Dreiecksgeschäften
Was Zollbeauftragte wissen müssen.
Nach § 25b Abs. 2 Nr. 3 UStG ist es materielle Voraussetzung, dass der mittlere Unternehmer dem letzten Abnehmer in einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft eine korrekte Rechnung im Sinne des § 14a Abs. 7 UStG erteilt, in der die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen ist. Unsere Checkliste zeigt, wie diese Rechnung ausgestellt werden muss.
