Checkliste: Präferenzabkommen der Europäischen Union
Was Zollbeauftragte wissen müssen
Die Präferenzabkommen der Europäischen Union ermöglichen den zollvergünstigten oder zollfreien Import und Export von Waren mit ihren Handelspartnern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Waren einen nachweisbaren präferenziellen Ursprung in einem Abkommensland haben und der entsprechende Ursprungsnachweis (z. B. EUR.1 oder Ursprungserklärung) vorgelegt werden kann. Unsere Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, mit welchen Ländern und Ländergruppen die Europäische Union Präferenzabkommen geschlossen hat.
