Checkliste: Langzeit-Lieferantenerklärungen 2026

Was Zollbeauftragte wissen müssen

Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) sind ein zentrales Instrument im Präferenzrecht. Sie bestätigen für einen festgelegten Zeitraum, dass die gelieferten Waren voraussichtlich dauerhaft denselben präferenziellen Ursprungsstatus besitzen. Durch die Neuregelung des Artikels 62 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex (UZK-IA) wurde die Geltungsdauer von Langzeit-Lieferantenerklärungen im innereuropäischen Warenverkehr deutlich flexibler ausgestaltet. Umso wichtiger ist es, die aktuellen Regelungen sicher zu beherrschen und in der Praxis korrekt anzuwenden. In unserer Checkliste haben wir die wichtigsten Hinweise und Informationen zur Ausstellung von Langzeit-Lieferantenerklärungen für Sie zusammengestellt.

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