Was Exporteure wissen müssen
Der Außenwirtschaftsverkehr ist frei. Dennoch unterliegen Exporte in Drittländer zahlreichen Bedingungen und selbst harmlos anmutende Waren können Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Jeder Exporteur ist verpflichtet, Warenempfänger, Bestimmungsland sowie Verwendungszweck andere warenbezogene Beschränkungen (Dual-Use etc.) zu prüfen. Durch das modernisierte Außenwirtschaftsrecht wurde die Bedeutung der Exportkontrolle nochmals verschärft.
Zielsetzung
Die Teilnehmer erhalten zunächst einen Überblick über die Systematik der Exportkontrolle. Im Anschluss wird die konkrete Anwendung anhand praktischer Beispiele behandelt. Im Mittelpunkt steht die Umsetzung des erlernten Wissens in die Praxis.
Zielgruppe
Sachbearbeiter in den Abteilungen Vertriebsinnendienst, Export- und Versandabwicklung sowie Fach- und Führungskräfte, die einen kompakten Einstieg in die komplexe Materie suchen, außerdem Auszubildende (Groß- und Außenhandel und Industriekaufleute) im 3. Ausbildungsjahr.
Inhalte des Seminars
Einführung in die Exportkontrolle
Länderbezogene Exportkontrolle
Personenbezogene Exportkontrolle
Güterbezogene Exportkontrolle
Organisation der Exportkontrolle im Unternehmen
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