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UST-ID-Radar

Ust.-Id-Radar

 

 

  • Warenlieferungen: Nur wenn die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers gegenüber den Finanzbehörden nachgewiesen wird, darf eine innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei abgerechnet werden (§ 6a UStG).

  • Dienstleistungen: Bei sonstigen Leistungen ist nur durch Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers eine Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger möglich (Reverse Charge).

  • Hierzu ist ein amtliches Bestätigungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu durchlaufen. Um den Vertrauensschutz auszulösen, muss zwingend eine qualifizierte Bestätigung beantragt werden. Dies umfasst nach Rechtsprechung des BFH die sog. „ Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“.

  • In der Praxis ist es regelmäßig sehr kompliziert, für jede einzelne Lieferung den für den Vertrauensschutz gemäß § 6a Abs. 4 UStG erforderlichen qualifizierten Nachweis zu erbringen.

Mit dem USt.-Id.-Radar des EXPORT-Verlags können Sie diesen qualifizierten Nachweis vollautomatisiert erbringen. Mit der Massenprüfung ersparen Sie sich stundenlange manuelle Eingaben Ihrer Datensätze und schaffen Rechtssicherheit

  • Einfach und schnell exportieren Sie Ihre Kundendaten aus Ihrem PPS-System in eine XML-Datei und spielen diese in den USt.-Id.-Radar ein. Mit einem Mausklick verbindet sich nun der USt.-Id.-Radar mit dem Server des BZSt und prüft sämtliche von Ihnen vorgegebenen USt.-Id.-Nummern auf Richtigkeit.
  • Und nun das Beste:

Der USt.-Id.-Radar kostet Sie einmalig € 69 und kann zeitlich unbegrenzt genutzt werden.